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Kontakt

hessische Film- und Medienakademie (hFMA)
Hermann-Steinhäuser-Straße 43-47, 2.OG
63065 Offenbach am Main
Phone +49 (69) 830 460 41

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Anja Henningsmeyer (montags bis donnerstags) - a.henningsmeyer(at)hfmakademie.de

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Csongor Dobrotka (mittwochs) – dobrotka(at)hfmakademie.de
Lara Nahrwold (montags bis donnerstags) – nahrwold(at)hfmakademie.de
Celina Schimmer (montags bis donnerstags) – schimmer(at)hfmakademie.de

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    ADC Nachwuchwettbewerb

    Bewerbungsschluss 19.10.2009 
    Der Art Directors Club für Deutschland (ADC) e. V. sucht die besten Jung-Kreativen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Alle Studenten, Absolventen und Junioren, die „ADC Talent des Jahres“, „ADC Junior des Jahres” und „ADC Student des Jahres“ werden möchten, können sich bis zum 19. Oktober 2009 mit ihren Arbeiten bewerben. Der ADC Nachwuchswettbewerb wird...

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    Bewerbungsschluss 19.10.2009 

    Der Art Directors Club für Deutschland (ADC) e. V. sucht die besten Jung-Kreativen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Alle Studenten, Absolventen und Junioren, die „ADC Talent des Jahres“, „ADC Junior des Jahres” und „ADC Student des Jahres“ werden möchten, können sich bis zum 19. Oktober 2009 mit ihren Arbeiten bewerben. Der ADC Nachwuchswettbewerb wird 2009 bereits zum 26. Mal ausgeschrieben und ist die wichtigste Auszeichnung für den Kreativnachwuchs im deutschsprachigen Raum.

    Der Wettbewerb richtet sich an Studenten und Absolventen aus kreativen Fachrichtungen wie Grafik-Design, Visuelle Kommunikation, Fotografie, Werbefilm, Digitale Medien, Szenographie oder Text sowie an Junioren aus der Praxis – egal ob Texter, Art Directoren, Junioren aus Film, Funk, Foto, Illustration, Design oder Redaktion. Einzige Bedingung: Die Teilnehmer dürfen nicht mehr als zwei Jahre Berufserfahrung besitzen.

    Die Junior Days finden 2010 erstmals gleichzeitig mit dem ADC Gipfel statt.

    Für alle Rückfragen wenden Sie sich gerne an das ADC Team unter der

    Telefonnummer +49-30-5900310-55

    oder per E-Mail: www.adc.de

    Filmwettbewerb Perspektive 50 plus

    Einreichung ab jetzt bis 30.09.2009
    Im Rahmen des Kampagnenjahres 2009 lobt das Bundesprogramm Perspektive 50 plus einen Kurzfilmwettbewerb aus. Gesucht werden kinotauglich produzierte Beiträge, die sich mit den Themen Alter und Arbeit sowie damit verbundenen individuellen und gesellschaftlichen Problemlagen auseinandersetzen.
    Was bedeutet es, in der heutigen Arbeitsgesellschaft zu den Älteren...

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    Einreichung ab jetzt bis 30.09.2009

    Im Rahmen des Kampagnenjahres 2009 lobt das Bundesprogramm Perspektive 50 plus einen Kurzfilmwettbewerb aus. Gesucht werden kinotauglich produzierte Beiträge, die sich mit den Themen Alter und Arbeit sowie damit verbundenen individuellen und gesellschaftlichen Problemlagen auseinandersetzen.

    Was bedeutet es, in der heutigen Arbeitsgesellschaft zu den Älteren zu gehören? Welchen Stellenwert hat Arbeit im Leben eines Menschen über 50? Was bedeutet Arbeitslosigkeit für jemanden, der schon mehr als die Hälfte seines Berufslebens hinter sich hat?

    Das Preisgeld des Wettbewerbs beläuft sich auf insgesamt 10.000 Euro, verteilt auf einen ersten (5.000 Euro), zweiten (3.000 Euro) und dritten (2.000 Euro) Preis. Der Wettbewerb stellt einen eigenständigen Programmpunkt des exground filmfest Wiesbaden im November 2009 dar. Die von der Wettbewerbsjury nominierten Filme werden im Rahmen einer Abendveranstaltung mit anschließende Preisvergabe am 18. November 2009 in der Filmbühne Caligari Wiesbaden gezeigt werden.“

    Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.perspektive50plus.de/filmwettbewerb/index_ger.html

    Kunstwettbewerb der EVO - Einsendeschluss 15. Oktober 2009

    Der Kunstwettbewerb der Energieversorgung Offenbach AG (EVO) läuft
    noch bis zum 15. Oktober 2009. Darauf hat jetzt der Offenbacher Versorger
    in einer Mitteilung hingewiesen.
    Teilnehmen können alle Maler, Zeichner,
    Bildhauer, Fotografen sowie Film- und Video-Künstler aus der
    Rhein-Main-Region – unabhängig davon, ob sie ihre Kunst im Hauptberuf,
    als Studierende oder als Hobby betreiben. Die EVO...

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    Der Kunstwettbewerb der Energieversorgung Offenbach AG (EVO) läuft
    noch bis zum 15. Oktober 2009. Darauf hat jetzt der Offenbacher Versorger
    in einer Mitteilung hingewiesen.

    Teilnehmen können alle Maler, Zeichner,
    Bildhauer, Fotografen sowie Film- und Video-Künstler aus der
    Rhein-Main-Region – unabhängig davon, ob sie ihre Kunst im Hauptberuf,
    als Studierende oder als Hobby betreiben. Die EVO bittet alle
    Interessierten, dem Unternehmen ihre Dateien, Mappen, Abzüge, Kataloge
    oder DVDs zuzusenden.

    Zu gewinnen gibt es professionell in Szene gesetzte Ausstellungen im
    Gesamtwert von 50.000 Euro. Die Sieger können ihre Werke in angemessener
    Atmosphäre präsentieren – und zwar in der „Galerie im Turm“, dem
    unter Denkmalschutz stehenden alten Gasturm der EVO. Die Gewinner des
    Kunstwettbewerbs werden erneut von einem hochkarätig besetzten
    Auswahlgremium ermittelt.

    Mit der aktuellen Ausschreibung geht die EVO in das vierte Jahr ihres
    Kunstwettbewerbs. Unter den mehr als 70 Einsendungen hatte die Jury im
    vergangenen Jahr sieben Sieger ausgewählt. In der ersten Ausstellung
    stellte die Offenbacher Fotokünstlerin Astrid Korntheuer aus. Es folgte
    im Juni die Gemeinschaftsausstellung „Künstler der Region“. Den
    Abschluss bildet dann die Ausstellung vom 18. September bis 18. Oktober
    2009 mit Werken der Frankfurter Videokünstlerin Ximena Aburto Felis und
    der Wiesbadener Fotokünstlerin Nicole Ahland. 

    Ansprechpartnerin der EVO für die Bewerber ist Frau Renate Stock
    (Rufnummer: 069/8060-3230), E-Mail: www.evo-ag.de
    abgerufen werden.“

    Neue Förderung der Aufführung von Kurzfilmen als Vorfilm in deutschen Kinos

    Eine Änderung der Richtlinien für die Förderung des deutschen Films ermöglicht seit Anfang des Jahres eine finanzielle Unterstützung für die Aufführung von Kurzfilmen als Vorfilm im Kino. Nach den neuen Richtlinien können bei der Filmförderungsanstalt (FFA) jährlich bis zu 1.500 € als Zuschuss beantragt werden.

    Der Zuschuss wird auf Antrag Kinos gewährt, die das Abspiel von Vorfilmen planen....

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    Eine Änderung der Richtlinien für die Förderung des deutschen Films ermöglicht seit Anfang des Jahres eine finanzielle Unterstützung für die Aufführung von Kurzfilmen als Vorfilm im Kino. Nach den neuen Richtlinien können bei der Filmförderungsanstalt (FFA) jährlich bis zu 1.500 € als Zuschuss beantragt werden.

    Der Zuschuss wird auf Antrag Kinos gewährt, die das Abspiel von Vorfilmen planen. Neben Verleihmieten werden auch andere Aufwendungen, wie etwa Werbemaßnahmen, als Finanzierungskosten anerkannt, wenn der Antragsteller selbst mindestens 20% der Kosten trägt.

    Die Förderung versteht sich als Abspielförderung für Kurzfilme. Insofern sie als Anreiz für die zusätzliche, regelmäßige Ausleihe wirkt, unterstützt sie auch alle Anbieter von Kurzfilmen und indirekt ihre Hersteller.

    Information und Beratung: vorfilm@ag-kurzfilm.de
    Antragsformulare: http://www.ffa.de/index.php?page=foerderungen_und_antraege